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Neue Corona-Regeln: Ab 20.08.2021 gelten die 3 Gs – Geimpft/Getestet/Genesen

  • Beitrags-Kategorie:Allgemein

Ab dem 20.08.2021 gelten in Nordrhein-Westfalen neue Coronaregeln. Dies betrifft für TuS-Mitglieder insbesondere den Innensport. Hier ist für Erwachsene ab sofort der Nachweis eines der 3Gs (Geimpft/Getestet/Genesen) notwendig. Die Impfung muss vollständig abgeschlossen sein, der Testnachweis (Schnelltest oder PCR-Test, kein Selbsttest Zuhause) darf maximal 48 Stunden alt sein und die Genesung maximal 6 Monate zurückliegen.
Kinder und Jugendliche sind hiervon ausgenommen: Für Schüler/innen reicht die Vorlage des Schülerausweises, jüngere Kinder benötigen keinen Nachweis.
Für den Außensport ist kein Nachweis erforderlich.